Die Mitgliedschaft in der International Fiscal Association steht sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen offen.
Die Mitgliedschaft wird in der zuständigen Länder-Sektion beantragt.
Alle Mitglieder sind in einer zentralen Datenbank unter www.ifa.nl eingetragen. Den Log-In erhalten Sie direkt von der zentralen Mitgliederverwaltung.
IFA-Mitglieder erhalten Einladungen und Informationen zum jährlichen IFA-Kongress und zu den unterschiedlichen Veranstaltungen der Sektionen. Unternehmensmitglieder können bis zu zwei Vertreter zum Kongress entsenden.
Falls ein Unternehmen mehrere Standorte unterhält, kann jeder Standort eine eigene Mitgliedschaft beantragen. Jedes Unternehmensmitglied benennt einen Ansprechpartner.
Die Mitgliedsbeiträge betragen:
Die Mitgliedschaft in der IFA verlängert sich automatisch und kann bis vier Wochen vor Jahresende gekündigt werden.
Deutsche Vereinigung für Internationales Steuerrecht
Haus der Deutschen Wirtschaft
Sekretariat: Steuerabteilung
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: +493020281441
E-Mail: info@ifa-deutschland.de
Links:
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Bundesministerium der Finanzen | Organ-Zeitschrift der IFA
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